Die Anforderungen – Normen

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Errichtet man eine elektrische Anlage, so geht von dieser immer eine Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte aus. Gefährliche Situationen können sich dabei durch einen elektrischen Schlag oder einen entstehenden Brand ergeben. Um diese zu vermeiden, gibt es bei der Auslegung und Umsetzung einer elektrischen Anlage verschiedene Dinge zu beachten. Worauf es dabei ankommt, ist sehr genau in Normen geregelt. Nun hat nicht jeder im Laufe seines Lebens mit Normen zu tun, und oftmals sind diese auch nicht besonders leserfreundlich geschrieben oder leicht zu finden. Daher möchte ich euch an dieser Stelle einen kurzen Einblick und ein paar Hinweise zum Thema „Normen“ geben.

Normen werden von verschiedenen Organisationen, Instituten oder Komitees auf unterschiedlichen Ebenen erstellt. So gibt es z. B. ISO-, EN- oder DIN-Normen. Für diese drei Beispiele steht die ISO für eine Norm auf internationaler Ebene, die EN für eine Norm auf europäischer Ebene und die DIN für eine Norm auf nationaler Ebene in Deutschland. Es gibt aber auch Normen, die alle drei Akronyme tragen, z. B. eine DIN EN ISO-Norm. In diesem Fall bedeutet das, dass eine internationale Norm auf die europäische Ebene übernommen wurde und anschließend auch als nationale Norm gilt. Da bei jeder Übernahme Modifizierungen erfolgen können, kann nicht davon ausgegangen werden, dass in der ursprünglichen ISO-Norm inhaltlich exakt dasselbe steht wie in der darauf basierenden DIN EN ISO-Norm. Auf diese Weise können gegebenenfalls nationale Besonderheiten berücksichtigt werden, die jedoch grundsätzlich auf derselben ISO-Norm basieren (z. B. unterschiedliche Farbcodes für Leitungsadern in verschiedenen Ländern).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Normen sind grundsätzlich keine Gesetze. Trotzdem sind sie in der Praxis sehr wichtig. Das wirkt zunächst widersprüchlich, ist es aber nicht.

Normen beschreiben den sogenannten „Stand der Technik“. Das heißt, sie legen fest, wie etwas nach aktuellem Wissen sicher und fachgerecht gebaut werden sollte. Wenn ihr euch beim Errichten einer elektrischen Anlage an die passenden Normen haltet, reduziert ihr die Risiken deutlich, zum Beispiel das Risiko eines Stromschlags oder eines Brandes. Je nachdem, wo die Anlage eingebaut ist (z. B. im Haus, im Gewerbebetrieb oder im Campervan), wird sie später von einer Elektrofachkraft oder einem Sachverständigen überprüft.

Zusätzlich gibt es EU-Richtlinien. Diese legen grundlegende Sicherheitsanforderungen für Produkte fest. In Deutschland werden diese Anforderungen durch Gesetze und Verordnungen verbindlich gemacht, zum Beispiel durch das Produktsicherheitsgesetz. Das betrifft alle Produkte, die in der EU verkauft werden. Produkte sind in diesem Zusammenhang auch viele Komponenten, die ihr in eurem Campervan verbaut z. B. Ladegeräte, Netzteile oder Wechselrichter (siehe „Das Grundkonzept“).

Der Hersteller oder Importeur bestätigt mit der sogenannten CE-Kennzeichnung, dass sein Produkt die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Um das nachzuweisen, werden häufig sogenannte harmonisierte Normen angewendet. Wenn ein Produkt nach diesen Normen gebaut wurde, kann man in der Regel davon ausgehen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Auch wenn Normen also freiwillig sind, haben sie in der Praxis ein großes Gewicht. Wer sich daran hält, bewegt sich in der Regel auf der sicheren Seite, technisch und rechtlich.

Ein weiterer wichtiger Hinweis ist, dass Richtlinien, Normen, Merkblätter etc. regelmäßig überarbeitet werden und daher immer einen Bezug zum Datum ihrer Veröffentlichung haben. Dieser erfolgt meist durch eine Kennzeichnung mittels eines „:“, eines „-“ oder durch eine Datumsangabe im Dokument selbst. Wenn ihr in Betracht zieht, ein solches Dokument zu erwerben oder einen Blick hineinzuwerfen (EU-Richtlinien sind kostenlos im Internet verfügbar), solltet ihr stets darauf achten, dass ihr das aktuell gültige Dokument heranzieht.

Welche Normen sind nun relevant für die beiden hier im Blog beschriebenen Szenarien? Zum einen der Umbau eines Transporters zu einem Campervan und zum anderen das restaurierte Segelboot. Schauen wir zunächst auf das Szenario, einen Transporter in einen Campervan mit Wohnmobilzulassung umzubauen.

Wie bereits erwähnt, ist es gar nicht so leicht, die relevanten Normen für ein solches Projekt zu finden. Für einen schnellen Einstieg bietet es sich an, jemanden zu fragen, der Erfahrung im Umgang mit Normen hat. Eine gute Anlaufstelle hierfür ist der bereits oben genannte Sachverständige. Im Idealfall ist dies auch derjenige, der später die Prüfung abnimmt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird er auf das Merkblatt FZMO 0740:2024-05-21 des TÜV-Verbandes verweisen. In diesem Merkblatt sind Anforderungen beschrieben, die ein Fahrzeug erfüllen muss, damit es als Wohnmobil umgeschrieben werden kann. Das Merkblatt dient dabei als Hilfsmittel für den Sachverständigen, um bei der Abnahme die relevanten Punkte und Normen zu berücksichtigen, und ersetzt keine Richtlinie. Ein Abschnitt des Merkblattes bezieht sich auf die elektrische Installation und ist verhältnismäßig kompakt und überschaubar gehalten. Der wichtigste Punkt dieses Abschnittes ist der Verweis auf die Einhaltung der Norm DIN VDE 0100-721. Diese Norm wiederum verweist auf weitere Normen, wie z. B. die DIN EN 1648-2 und die DIN VDE 0100-701, siehe nachstehende Abbildung.

In diesen Normen werden weitere Normen genannt, die im Wesentlichen Anforderungen beschreiben, welche die Betriebsmittel (z. B. Steckverbindungen) erfüllen müssen, oder Normen, die bereits bei der Planung und Prüfung einer solchen Anlage zu beachten sind. Es ist daher ratsam, vor einem solchen Umbau einen Blick in das Merkblatt sowie in die zwei bis drei genannten Normen zu werfen.

Empfehlung für die Praxis: Wer die Anforderungen der DIN VDE 0100-721 und DIN VDE 0100-701 kompakt und verständlich nachlesen möchte, findet in Der rote Faden durch die Gruppe 700 der DIN VDE 0100* eine strukturierte und anwenderfreundliche Zusammenfassung der relevanten Vorgaben.

Betrachten wir nun das zweite Szenario, die Restaurierung eines Sportbootes.

In diesem Fall ist die Normenwelt etwas überschaubarer. Für Sportboote gilt die Richtlinie 2013/53/EU. Diese ist relevant für Sportboote mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m und gilt für das erstmalige Inverkehrbringen eines Sportbootes. Geht es um die Restaurierung eines Sportbootes, impliziert dies, dass dieses bereits in Verkehr gebracht wurde, die Richtlinie erfüllt und die Einhaltung mittels einer Konformitätserklärung bestätigt wurde. Es gibt jedoch verschiedene Fälle, in denen die Erfüllung dieser Richtlinie erneut erklärt werden müsste. Auf diese Fälle soll in diesem Blog-Beitrag nicht weiter eingegangen werden. Der Punkt, auf den ich hinaus möchte, ist, dass es auch für diese Richtlinie harmonisierte Normen gibt. Eine dieser Normen beschreibt die Anforderungen an die elektrische Anlage, nämlich die DIN EN ISO 13297. Weitere Normen werden auch hier genannt, jeweils mit Bezug auf die Auswahl bestimmter Komponenten (z. B. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen oder die Auswahl von Leitungen).

Zum Schluss möchte ich noch einen letzten Hinweis zu Normen geben, der zugleich erklärt, warum ich in diesem Beitrag nicht tiefer auf die Inhalte der genannten Normen eingehe. Normen unterliegen dem Urheberrecht. Man kann sie also nicht einfach erwerben und anschließend für jedermann online zugänglich machen. Auch das Zitieren von Normen kann schnell das Urheberrecht verletzen. In den folgenden Beiträgen, in denen ich über die Auswahl der Komponenten und die Auslegung der Anlage schreibe, werde ich gegebenenfalls einen Hinweis darauf geben, aus welcher Norm die jeweilige Anforderung stammt.


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